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Europäisches Vogelschutzgebiet VSN-03 "Baar"

Verfahren zur Schutzgebietsausweiseung:
Die 1979 erlassene europäische Vogelschutzrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten die „zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebiete“ als Schutzgebiete auszuweisen und an die Europäische Kommission zu melden. Deutschland ist dieser Verpflichtung nicht in ausreichendem Maß nachgekommen, weshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet wurde.
Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW, früher LfU) hat eine Fachkonzeption zur Ausweisung von Vogelschutzgebieten in Baden-Württemberg erarbeitet, die Ende Oktober 2005 den Kommunen und Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt wurde. In der Sitzung vom 1.12.2005 hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, in dieser ersten Stufe des Beteiligungsverfahrens Korrekturmeldungen zum Gebietsvorschlag vorzunehmen. Diese Korrekturmeldungen wurden fristgerecht am 22.12.2005 an die Untere Naturschutzbehörde weitergeleitet.

Zweite Stufe des Beteiligungsverfahrens
In der zweiten Stufe des Beteiligungsverfahrens hatten alle Bürgerinnen und Bürger bis zum 01. Februar 2007 die Möglichkeit Stellung zu nehmen. Grundlage für diese Stellungnahmen waren korrigierte Nachmeldevorschläge der LUBW. In diese Korrekturen sind die Änderungsvorschläge der Stadt Bad Dürrheim in wesentlichen Teilen bereits eingeflossen. So wurden alle im aktuellen Flächennutzungsplan ausgewiesenen Bauflächen aus der Gebietskulisse herausgenommen. 

Die endgültige Vogelschutz-Gebietskulisse – wie geht es weiter?
Der Ministerrat hat der Nachmeldung von Flächen als Vogelschutzgebiet am 20.11.2007 zugestimmt. Eine Liste der Nachmeldegebiete mit den notwendigen Meldeunterlagen wurde Ende Dezember 2007 an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Weiterleitung an die Europäische Kommission übersandt.

Zudem wurden die 73 im Jahre 2001 gemeldeten Vogelschutzgebiete und die Nachmeldegebiete aus verwaltungstechnischen und naturschutzfachlichen Gründen zu 90 neuen Vogelschutzgebieten zusammengelegt.
Die neu zugeschnittenen Vogelschutzgebiete sind auf der CD-ROM „Vogelschutzgebiete Baden-Württemberg und Ramsar-Gebiet „Oberrhein / Rhin supérieur“, zu beziehen über die JVA, Herzogenriedstr. 11, 68169 Mannheim. Fax 0621/398370.

Nachdem die Vogelschutz-Gebiete nunmehr vollständig vorliegen, wird die für die Unterschutzstellung notwendige Verordnung gemäß § 36 Abs. 3 Naturschutzgesetz vorbereitet und sollte Ende 2008 verabschiedet werden. Die Europäische Kommission hat nach Vorlage der Nachmeldung das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland – so weit Baden-Württemberg betroffen ist – eingestellt.

Die Verordnung wurde am 25. Februar 2010 veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten.

Vogelschutzgebiet Baar:

Gebietsbeschreibung
(pdf 436 kB)
Gebietsinformation
(pdf 57kB)
Die Vogelarten der Richtlinie


 Bezugsquelle CD-ROM:
JVA Mannheim
Herzogenriedstr. 111
68169 Mannheim
Fax: 0621-398370


wichtige Links
zu NATURA 2000 in Baden-Württemberg

  • Fragen und Antworten zu den Vogelschutzgebieten
  • Übersichtskarte der Vogelschutzgebiete
  • Gebietsinformationen
  • Handlungsempfehlungen für Vogelschutzgebiete (pdf, 634 kB)

 

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